Arbeitsvertrag ano 1855 Hohenberg
Arbeitsvertrag mit einem Modelleur i. J. 1855
In einem Hohenberger Privathause hat sich in Familienbesitz das nachfolgende wiedergegebene aufschlußreiche Schriftstück gefunden, welches zeigt, wie man früher als Modelleur angestellt wurde. Der Arbeitnehmer Balduin Haag fertigte als geschickter Künstler die früher sehr beliebten Lithophanien (Lichtbilder) aus Porzellan. Er war übrigens der erste Photograph unserer Gegend. Seine photogr. Utensilien pflegte er wegen ihrer damaligen Schwere auf einem mit zwei Ziegenböcken bespannten Wagen zu transportieren.
Contract
Zwischen der Porzellanfabrik C. M. Hutschenreuther hier und dem Modelleur und Maler Herrn Balduin Haag aus Lichte in Schwarzburg-Rudolstadt kam heute nachstehender Contrakt zu Stande.
1. die benannte Porzellanfabrik engagiert genannten Herrn Haag als Modelleur für Lichtbilder zu dem monatlichen Salaire von Vierzig Gulden,
2. die stipulierte Summe von f 40.- soll, wenn sich die Anstalt mit seinem Fleiß und Leistungen zufrieden gestellt sieht, erhöht werden, darüber behält sich jedoch die Fabrik ihre eigenen Bestimmungen ausdrücklich vor,
3. die Zeit, in welcher sich Herr Haag für die Fabrik zu beschäftigen hat, ist in den Wintermonaten von Morgens bis Abends, so lange man sehen kann; in jenen Monaten aber, wo die Tage sich verlängern, von Morgens sechs Uhr bis Abends sieben Uhr, mit einer Mittagszeit von einer Stunde festgesetzt,
4. Herr Haag verpflichtet sich auf sein Gewissen und Ehrenwort, keinen Mißbrauch von den angefertigten Modellen, sei es mit wem es wolle, ob es der Fabrik zum Nachteil gereiche oder nicht, treiben oder verüben zu wollen und begiebt sich genannter Herr Haag für einen jeden solchen Fall, wenn er ihm nachgewiesen werden kann, nicht nur in eine Conventionalstrafe von Fünfzig Gulden, sondern es soll der Fabrik noch außerdem freistehen, gerichtliche Verfolgungen gegen ihn anzustellen,
5. die Kündigung dieses Contrakts soll zwei volle Monate vorher geschehen und hört nach Verlauf dieser Frist erst die Verbindlichkeit gegenseitig auf. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß, sollten später sich noch Veruntreuungen des Herrn Haag herausstellen, solche nicht noch eben erwähnte Strafe und Verfolgungen nach sich ziehen können. Vorstehender Vertrag wurde wohl überlegt und ohne Zwang und Ueberredung ausgefertigt und beiden Theilen je ein Exemplar zum Gebrauch überlassen und dasselbe laut Unterschrift bestätigt.
Hohenberg, den 5 Januar 1855. ppa. C. M. Hutschenreuther / Eichel Balduin Haag 
[1] Sechsämter Land, 7. Jg. 7.Juni 1956 Nummer 4, Seite 511